Dispensierrecht in der Kleintierpraxis
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Dispensierrecht in der Kleintierpraxis

 

Würde die Medikamentenabgabe durch Tierärzte verboten werden, hätte das zur Folge,

dass die Behandlungen Ihres Kleintieres für Sie als Tierhalter erheblich teurerumständlicher, unbequemer und der persönliche Zeitaufwand für Sie, erheblich länger ausfallen würde.

 

 

Im Zusammenhang mit dem Auftreten von multiresistenten Keimen in Hühnerfleisch wird derzeit die Behandlung von Tierbeständen mit Antibiotika diskutiert. Anlass dafür ist die Vermutung, dass die kürzlich gefundenen Keime auf nicht sachgerechte Behandlungen in der Tiermedizin zurückzuführen sind. Als Gegenmaßnahme wird derzeit unter anderem die Möglichkeit diskutiert, den Tierärzten das Dispensierrecht zu entziehen, also die Abgabe von Medikamenten durch den Tierarzt zu untersagen. Dadurch sollen fehlerhafte Behandlungen unterbunden werden.

Der Tierhalter wäre dann zukünftig in jedem Fall gezwungen, die Medikamente mit erhöhtem Aufwand und zusätzlichen Kosten aus einer Apotheke zu beziehen. An der Art der Verabreichung der Medikamente wird sich auf diese Weise jedoch nichts ändern.

Da die Abgabe von Medikamenten durch die Apotheken in vollen Gebinden erfolgt (und nicht, wie durch den Tierarzt, auf das für die Behandlung notwendige Maß zugeschnitten ist) werden dadurch bei den Tierhaltern Restbestände an Medikamenten, insbesondere auch Antibiotika, entstehen. Die Entsorgung dieser Restbestände ist dem Tierhalter überlassen. Es kann sicher davon ausgegangen werden, dass durch eine nicht sachgerechte Entsorgung unnötige Mengen von Antibiotika in die Umwelt gelangen. So entsteht ein zusätzliches Risiko weiterer Resistenzen. Darüber hinaus bergen Antibiotika-Restbestände die Gefahr des Missbrauchs, z.B. bei Behandlungsversuchen ohne vorherige Konsultation des Tierarztes.

So wenig ein Entzug des Dispensierrechts zur Lösung des Problems der resistenten Keime beiträgt, so sehr bedeutet dies Mehraufwände und Mehrkosten für die Tierbesitzer. Zusätzlich zur Rezeptgebühr beim Tierarzt fällt der Gang zur Apotheke an, der mit den üblichen Kosten verbunden ist. Im Gegensatz zur Humanmedizin steht diesen Kosten kein Nutzen gegenüber, da die Apotheker für den Einsatz von Tiermedikamenten und deren spezielle Anwendung nicht ausgebildet sind. Eher entsteht hier die Gefahr von Fehlberatungen. Um in den Apotheken eine vergleichbare Beratungsqualität zu erreichen, wie sie in der Tierarztpraxis besteht, wäre eine aufwändige und umfangreiche Nachqualifikation der Apotheker erforderlich.

Während die Tierärzte derzeit für die lückenlose Dokumentation der Antibiotika-Abgabe verantwortlich sind, wird es schwierig, die Antibiotika-Abgabe über verschiedene Apotheken zu verfolgen, insbesondere im Falle von Online-Apotheken.

Schon jetzt ist die Medikamenten-Abgabe für Tiere streng und lückenlos gesetzlich geregelt. Problemfälle und Skandale sind und waren stets auf eine Nicht-Einhaltung der bestehenden Gesetze zurückzuführen, so dass der Weg zu einer Verbesserung der Situation nicht über eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen führt. Vielmehr muss die Einhaltung der bestehenden Vorschriften konsequenter überwacht werden.

Die Medikamenten-Abgabe durch den Tierarzt kann in diesem komplexen Umfeld den verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika am besten sicherstellen.

Die aktuelle Diskussion zur Medikamentenabgabe durch den Tierarzt geht somit an der Wurzel der Probleme vorbei. Die direkte Abgabe der Tiermedikamente durch den Tierarzt stellt die Behandlungsqualität sicher und vermindert das Risiko einer unsachgemäßen Verwendung von Antibiotika.

Der Wegfall der zentralen Rolle der Tierärzte würde deutliche Nachteile für Umwelt, Tierschutz und Tierbesitzer mit sich bringen und die Entstehung resistenter Keime nicht verhindern. Die Tierärzte haben über die Bundestierärztekammer konkrete Vorschläge eingereicht, wie die Entstehung von Resistenzen wirksam vermieden werden kann.

 

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