
Würde die Medikamentenabgabe durch Tierärzte verboten werden, hätte das zur Folge,
dass die Behandlungen Ihres Kleintieres für Sie als Tierhalter erheblich teurer, umständlicher, unbequemer und der persönliche Zeitaufwand für Sie, erheblich länger ausfallen würde.
Im Zusammenhang mit dem Auftreten von multiresistenten Keimen in
Hühnerfleisch wird derzeit die Behandlung von Tierbeständen mit
Antibiotika diskutiert. Anlass dafür ist die Vermutung, dass die
kürzlich gefundenen Keime auf nicht sachgerechte Behandlungen in
der Tiermedizin zurückzuführen sind. Als Gegenmaßnahme wird derzeit
unter anderem die Möglichkeit diskutiert, den Tierärzten das
Dispensierrecht zu entziehen, also die Abgabe von Medikamenten
durch den Tierarzt zu untersagen. Dadurch sollen fehlerhafte
Behandlungen unterbunden werden.
Der Tierhalter wäre dann zukünftig in jedem
Fall gezwungen, die Medikamente mit erhöhtem Aufwand und
zusätzlichen Kosten aus einer Apotheke zu beziehen. An der Art der
Verabreichung der Medikamente wird sich auf diese Weise jedoch
nichts ändern.
Da die Abgabe von Medikamenten durch die Apotheken in vollen
Gebinden erfolgt (und nicht, wie durch den Tierarzt, auf das für
die Behandlung notwendige Maß zugeschnitten ist) werden dadurch bei
den Tierhaltern Restbestände an Medikamenten, insbesondere auch
Antibiotika, entstehen. Die Entsorgung dieser Restbestände ist dem
Tierhalter überlassen. Es kann sicher davon ausgegangen werden,
dass durch eine nicht sachgerechte Entsorgung unnötige Mengen von
Antibiotika in die Umwelt gelangen. So entsteht ein zusätzliches
Risiko weiterer Resistenzen. Darüber hinaus bergen
Antibiotika-Restbestände die Gefahr des Missbrauchs, z.B. bei
Behandlungsversuchen ohne vorherige Konsultation des
Tierarztes.
So wenig ein Entzug des Dispensierrechts zur Lösung
des Problems der resistenten Keime beiträgt, so sehr bedeutet dies
Mehraufwände und Mehrkosten für die Tierbesitzer. Zusätzlich zur
Rezeptgebühr beim Tierarzt fällt der Gang zur Apotheke an, der mit
den üblichen Kosten verbunden ist. Im Gegensatz zur Humanmedizin
steht diesen Kosten kein Nutzen gegenüber, da die Apotheker für den
Einsatz von Tiermedikamenten und deren spezielle Anwendung nicht
ausgebildet sind. Eher entsteht hier die Gefahr von Fehlberatungen.
Um in den Apotheken eine vergleichbare Beratungsqualität zu
erreichen, wie sie in der Tierarztpraxis besteht, wäre eine
aufwändige und umfangreiche Nachqualifikation der Apotheker
erforderlich.
Während die Tierärzte derzeit für die lückenlose Dokumentation der
Antibiotika-Abgabe verantwortlich sind, wird es schwierig, die
Antibiotika-Abgabe über verschiedene Apotheken zu verfolgen,
insbesondere im Falle von Online-Apotheken.
Schon jetzt ist die Medikamenten-Abgabe für
Tiere streng und lückenlos gesetzlich geregelt. Problemfälle und
Skandale sind und waren stets auf eine Nicht-Einhaltung der
bestehenden Gesetze zurückzuführen, so dass der Weg zu einer
Verbesserung der Situation nicht über eine Verschärfung der
gesetzlichen Regelungen führt. Vielmehr muss die Einhaltung der
bestehenden Vorschriften konsequenter überwacht werden.
Die Medikamenten-Abgabe durch den Tierarzt kann in diesem komplexen
Umfeld den verantwortungsbewussten Umgang mit Antibiotika am besten
sicherstellen.
Die aktuelle Diskussion
zur Medikamentenabgabe durch den Tierarzt geht somit an der Wurzel
der Probleme vorbei. Die direkte Abgabe der Tiermedikamente durch
den Tierarzt stellt die Behandlungsqualität sicher und vermindert
das Risiko einer unsachgemäßen Verwendung von
Antibiotika.
Der Wegfall der zentralen Rolle der Tierärzte würde deutliche
Nachteile für Umwelt, Tierschutz und Tierbesitzer mit sich bringen
und die Entstehung resistenter Keime nicht verhindern. Die
Tierärzte haben über die Bundestierärztekammer konkrete Vorschläge
eingereicht, wie die Entstehung von Resistenzen wirksam vermieden
werden kann.